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Obligatorisch - Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz haben sich für Krankenpflege zu versichern - Krankenkasse kann frei gewählt werden Abkommen über die Personenfreizügigkeit (APF): Grundsätzlich kommt des Erwerbsortsprinzip zur Anwendung. Teilweise bestehen Sonderregelungen für Grenzgänger, Rentner, Arbteitslose und deren nicht erwerbstätige Familienangehörige. Reisen in EU/EFTA-Länder: Formular E-111 oder gleichwertige Versicherungskarte auf sich tragen. |
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| Frage: Welcher ist der versicherte Personenkreis in der Krankenpflegeversicherung? Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.) |
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