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PK = Die PK kann die Hinterlassenenleistungen kürzen, soweit sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90% des Lohnes übersteigen.

UVG = Übersteigen die Leistungen aus 1. Säule + UVG 90% des versicherten Lohnes, werden die totalen Unfall-Leistungen auf 90% gekürzt. 8ung! 1. Säule-Leistungen werden nicht gekürzt!!

Witwen-Rente: 40%
1/2waisen-Rente: 15%
Vollwaisen-Rente: 25 %
TOTAL max. 70% des versicherten Lohnes
mit Renten 1. Säule max. 90% des versicherten Lohnes


 
   
Frage: Wie sehen die Anpassungen der Leistungen sowie Hinterlassenenleistung von der 1. zur 2. Säule aus?
Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.)
 
 
   
 

 

 

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