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PK = Die PK kann die Hinterlassenenleistungen kürzen, soweit sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90% des Lohnes übersteigen. UVG = Übersteigen die Leistungen aus 1. Säule + UVG 90% des versicherten Lohnes, werden die totalen Unfall-Leistungen auf 90% gekürzt. 8ung! 1. Säule-Leistungen werden nicht gekürzt!! Witwen-Rente: 40% 1/2waisen-Rente: 15% Vollwaisen-Rente: 25 % TOTAL max. 70% des versicherten Lohnes mit Renten 1. Säule max. 90% des versicherten Lohnes |
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| Frage: Wie sehen die Anpassungen der Leistungen sowie Hinterlassenenleistung von der 1. zur 2. Säule aus? Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.) |
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