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Während der Ehe wird die Einkommenszuweisung auf dem IK-Auszug je Partner gehälftet und dem anderen Partner zugewiesen. Nach der Ehe (Tod oder Scheidung) resp. beim Rentenfall wird es wieder aufgelöst. |
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| Frage: Was bedeutet Splitting im Zusammenhang der AHV/IV? Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.) |
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