Antwort

Angezeigt: 213 mal
Link senden

Rentenvorbezug (max. 2 Jahre)
- Rentenkürzung: 6.8% pro Jahr
- Beitragspflicht bleibt bestehen

Übergangsfrist für Frauen - bis Jahrgang 1947
- Reduzierter Kürzungssatz: 3.4 % / Jahr

Rentenaufschub
- 1 - 5 Jahre Aufschub möglich
- Pro aufgeschobenes Jahr eine um ca. 5% höhere Renten
 
   
Frage: Wie verhält es sich mit dem Rentenvorbezug-/Aufschub in Bezug auf die AHV?
Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.)
 
 
   
 

 

 

© by Aisberg GmbH : Webdesign und Online-Marketing