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- Erwerbstätige am 1. Januar des 18. Altersjahres
- NE spätestens am 1. Januar des 21. Altersjahres
- Allfällige Jugendjahre (max. 3 Jahre) werden bei fehlenden Beitragsjahren angerechnet
-Beitragsbefreiung NE Ehepartner erwerbstätig und mind. doppelten Mindesbeitrag für NE/Jahr (CHF 890.-- im 2007)
 
   
Frage: Ab wann ist eine Person gegenüber der AHV und IV beitragspflichtig?
Paket: FinanzberaterIn IAF - Modul Vorsorge (Dreisäulenkonzept + Grundlagen der Soz.-Vers.)
 
 
   
 

 

 

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