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1) - Gesuch des AG
- Kontrolle der Lohn- u. Arbeitsbedingungen

2) für ein 1 Jahr -> jeweils um 1 weiteres Jahr verlängerbar

3) - CH kann Schutzbedürftigen z. B. für die Dauer eines Krieges vorübergehenden Schutz gewähren
- selbe Voraussetzungen wie bei den vorläufig Aufgenommenen (F) gelten
- Bund prüft Anwesenheitsrecht periodisch
- setzt nach diversen Konsultationen den Termin der Aufhebung des vorübergehenden Schutzes fest
 
   
Frage: Drittstaatenangehörige:

1) Unter welchen Bedingungen kann eine Arbeitsbewilligung für vorläufig Aufgenommene beantragt werden?

2) Wie lange wird der Ausweis ausgestellt?

3) Wichtige Punkte zu Schutzbedürftigen!
Paket: IHR5
 
 
   
 

 

 

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