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1) - Gesuch des AG - Kontrolle der Lohn- u. Arbeitsbedingungen 2) für ein 1 Jahr -> jeweils um 1 weiteres Jahr verlängerbar 3) - CH kann Schutzbedürftigen z. B. für die Dauer eines Krieges vorübergehenden Schutz gewähren - selbe Voraussetzungen wie bei den vorläufig Aufgenommenen (F) gelten - Bund prüft Anwesenheitsrecht periodisch - setzt nach diversen Konsultationen den Termin der Aufhebung des vorübergehenden Schutzes fest |
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| Frage: Drittstaatenangehörige: 1) Unter welchen Bedingungen kann eine Arbeitsbewilligung für vorläufig Aufgenommene beantragt werden? 2) Wie lange wird der Ausweis ausgestellt? 3) Wichtige Punkte zu Schutzbedürftigen! Paket: IHR5 |
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