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Frage

1.31 Wer an der Rechtsordnung teilnimmt, also Träger von Rechten und Pflichten werden kann, heisst Rechtssubjekt. Die Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben, heisst Rechtsfähigkeit. Ergänzen Sie bitte: Die Rechtssubjekte lassen sich einteilen in ... und in ... Personen. Beide können Rechte und Pflichten übernehmen, sind also ...-fähig.

Antwort

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